BfB Logo org neu
Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
twitter.png facebook.png
Bürger für Brieselang

Bundesverfassungsgericht kippt Altanschließerbeiträge

Die beitragsrechtliche Inanspruchnahme von Eigentümern von Grundstücken, die vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen worden sind, sog. Altanschließer, ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf eine Verfassungsklage zweier Cottbuser hin entschieden. Die nachträgliche Inanspruchnahme verstoße gegen den Vertrauensschutz, urteilte das oberste deutsche Gericht und hob damit zwei Urteile das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf.

Das Urteil hat auch Auswirkungen im Bereich des Wasser- und Abwasserverbandes Havelland (WAH). Der WAH hatte seit 2011 etwa 7500 Bescheide im Bereich Trinkwasser und 1500 im Bereich Schmutzwasser an Altanschließer versandt und damit 9,6 Millionen Euro Beiträge geltend gemacht. Welche der gezahlten Beiträge jetzt zurückerstattet werden müssen, wird noch geprüft. "Der WAH gerät jetzt in eine rechtlich komplizierte Situation. Bei den durch Widersprüche oder Klagen noch offenen Bescheiden wird eine Rückzahlung erfolgen müssen. Bei Beitragsbescheiden, bei denen die Widerspruchs- oder Klagefrist hingegen abgelaufen ist, kommt eine Rückzahlung so ohne weiteres nicht in Betracht. Denn damit würde das Vermögen des WAH zu Lasten anderer Beitrags- oder Gebührenzahler vermindert, die dann ihrerseits höhere Kosten zu tragen hätten und unter Umständen erfolgreich dagegen klagen könnten" erläutert BFB-Fraktionsvorsitzender Christian Achilles, selbst Rechtsanwalt. Dem WAH sei deshalb zu empfehlen, sich rechtlich gut beraten zu lassen und nicht vorschnell bereits rechtskräftige Bescheide rückabzuwickeln. Alle noch offenen Bescheide sollten allerdings schnellstmöglich zurückgezogen bzw. den Widersprüchen stattgegeben werden.