Spoiler: Nein. Aber durchaus kompliziert.
Aber von Anfang an.
Mit einem Bebauungsplan (B-Plan) wird für ein genau begrenztes Gebiet (Geltungsbereich) spezielles Baurecht geschaffen. Meist, weil es aktuell kein Baurecht gibt oder das Baurecht nach § 35 BauGB im Außenbereich (sehr streng, nur privilegierte Vorhaben) oder nach § 34 unbeplanter Innenbereich unzureichend ist.
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Über 80 Bürgerinnen und Bürger folgenten am Montag Abend den Ausführungen von Rechtsanwalt Christian Achilles zur Grundsteuer B in Brieselang. Die Präsentation zur Inforamtionsveranstaltung kann
hier nachgelesen werden.
Unsere Gemeinde MITGESTALTEN, über kommunalpolitische Themen DISKUTIEREN und gute Lösungen FINDEN, ist unser Anliegen von Bürger Für Brieselang. Wir freuen uns über jeden interessierten Mitbürger.
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