Rathaus: Brieselang zum Schadenersatz verurteilt
Die Gemeinde wurde in erster Instanz verurteilt, einer Investorengruppe in Millionenhöhe Schadenersatz zu leisten. Grund ist der Abschluss eines Miet-Kauf-Vertrages Mitte der neunziger Jahre für das Rathaus. Dieser verpflichtet die Gemeinde nicht nur zu besonders hohen Mietzahlungen, sondern auch zum Erwerb des Gebäudes zu einem Wert, der den heutigen Verkehrswert deutlich übersteigt. Wegen der ungünstigen Bedingungen hatte die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert. Daraufhin klagte der Investor auf entgangenen Gewinn. Die Gemeinde wird, vertreten durch den Kommunalen Schadensausgleich (eine Art kommunaler Versicherung) in Berufung gehen. Erhebliche finanzielle Belastungen in der Zukunft sind aber nicht ausgeschlossen.