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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Lärmaktionsplan auf den Weg gebracht

LärmaktionsplanDer Gemeindeentwicklungsausschuss hat den Lärmaktionsplan der Gemeinde auf den Weg gebracht. Dieser soll vor Straßenlärm schützen. Alle Bürgerinnen und Bürger können jetzt Anregungen zu diesem Plan geben. Spätestens im Juni wird es dazu eine öffentliche Veranstaltung geben.

Den gesamten Entwurf des Plans finden Sie hier:

pdf20190417_LAP3_Brieselang.pdf21.92 MB

 

Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetzes sind durch die Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Entscheidung über die Dringlichkeit der Feststellung von Maßnahmen innerhalb eines Lärmaktionsplanes wurde in Brandenburg ein Prüfwert definiert. Bei dessen Überschreitung sind nach Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung bei dauerhafter Exposition gesundheitliche Beeinträchtigungen der betroffenen Menschen nicht mehr auszuschließen. Als Prüfwert wird ein Mittelungspegel in Höhe von 65 dB (A) tags bzw. 55 dB (A) nachts, angewendet.

Die Umgebungslärmkartierung zur EU Richtlinie 2002/49/EG wird im Land Brandenburg durch das Landesamt für Umwelt koordiniert und ausgeführt. Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 wurde basierend auf den Lärmkarten mit Stand Oktober 2017 erarbeitet. Betrachtet wurde Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/24h sowie Bahnanlagen mit mehr als 30.000 Züge/Jahr. Die Gemeinde Brieselang ist hiervon in folgenden Bereichen betroffen:

- Bundesautobahn (BAB) A 10,

- Bundesstraße (B) 5 und der

- Landesstraße (L) 201

- Eisenbahnstrecke Berlin-Hamburg (Zuständigkeit liegt hier beim Eisenbahnbundesamt).

Lösung:

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses BV/0674/18 zur dritten Stufe der Lärmaktionsplanung, wurden folgende Straßenabschnitte die keiner Kartierungspflicht unterliegen, mit in die Betrachtung einbezogen.

- Landesstraße (L) 161,- Karl-Marx-Straße,

- Landesstraße (L) 202,- Bredower Allee,

- Pappelallee,- Am Kienast,

- Schillerstraße,- Am Schlangenhorst,

- Forstweg,- Fichtestraße,

- Bahnstraße.

Grundsätzlich wird seitens des Landesamtes für Umwelt empfohlen, eine gesamtgemeindliche Betrachtung unter Verzahnung der Lärmminderungsplanung mit der Verkehrsentwicklungsplanung und der Bauleitplanung durchzuführen.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 kann hierbei als Baustein gesehen werden, um lärmbelastete Gebiete zu erkenne und ggf. mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Basierend auf der Verkehrszählung aus dem Jahr 2016, sowie einer aktuellen Verkehrszählung (März 2019), wird eine ganzheitliche Betrachtung sichergestellt.

Die Gemeinde Brieselang kommt damit der durch das Landesamt für Umwelt empfohlenen Verzahnung von verschiedene Planungswerkzeugen nach und strebt auch hinsichtlich aktueller Entwicklungen im Gemeinde (Einwohnerzuwachs, Entwicklung im Bereich der Pappelallee, Nord-Süd-Verbindung) eine gesamtgemeindliche Betrachtung an. Der vorgelegte Lärmaktionsplan zeigt einerseits Handlungsschwerpunkte der Lärmbetroffenheit im Gemeindegebiet auf und bildet andererseits die Grundlage zur Bekämpfung von Lärmimmissionen. Basierend auf den Erkenntnissen können Tempobeschränkungen (z.B. Ortsdurchfahrt Bredow) oder Hoch- und Tiefbaumaßnahmen begründet werden. Insbesondere sind hier die Verlegung der L 202 sowie die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A10 (Lärmschutzwände, offenporiger Asphalt) bzw. in Brieselang Süd zu nennen. Ziel hierbei ist es, die Lärmbetroffenheit der Einwohner der Gemeinde Brieselang insgesamt zu senken.Die Lärmaktionspläne sind mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Brieselang soll im Mai/ Juni 2019 eine Bürgerversammlung durchgeführt werden. Neben der Vorstellung des rechtlichen und fachlichen Hintergrundes sowie des Zwischenstandes der Planung steht vor allem die Diskussion von Maßnahmen und Zielen mit den Bürgern im Vordergrund. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist ebenfalls im Mai/ Juni 2019 im Rathaus der Gemeinde statt. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, den Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde herunterzuladen und auf diese Weise einzusehen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürgern werden ausgewertet und in anonymisierter Form inhaltlich wiedergegeben. Parallel zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs, werden die Träger öffentlicher Belange / Behörden um eine Stellungnahme gebeten.