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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Verwaltungsgericht macht Weg zum Verfassungsgericht frei

Dass die Klage vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen werden würde, war allen Beteiligten vorher klar. Dennoch musste die Unabhängige Wählergemeinschaft Bürger Für Brieselang den Weg über eine Wahlanfechtung zum Verwaltungsgericht Potsdam nehmen, um letztlich zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Stimmzettel zur Kommunalwahl zu kommen.

"Der ordentliche Rechtsweg muss erst erschöpft sein. Erst dann kann sich das Landesverfassungsgericht Brandenburg mit der relevanten Streitfrage beschäftigen" erläuterte der Vorsitzende Richter. Die drei Berufs- und zwei Laienrichter hörten sich am Donnerstag aufmerksam die Argumentation von BFB an, warum sie sich durch die Platzierung auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl benachteiligt sah. "Die gesetzlichen Regelungen laufen darauf hinaus, dass örtliche Bürgergruppen auf den Stimmzetteln immer hinter allen Parteien angesiedelt werden. Nur für sie gilt bei der Platzierung das Ergebnis der letzten Wahl nicht. Das läuft auf eine systematische Benachteiligung von örtlichen Wählergemeinschaften hinaus" erläuterte BFB-Vorsitzender Christian Achilles, der die Wählergemeinschaft zusammen mit seinem Stellvertreter Günter Lüder vor Gericht vertrat.

Das Gericht sah die Regelung "nicht als offensichtlich verfassungswidrig" an. Deshalb komme keine Gerichtsvorlage beim Verfassungsgericht in Betracht. Gleichwohl sei eine verfassungsrechtliche Klärung sinnvoll. Diese könne aber nur das Landesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde durch BFB hin durchführen. Hinweise, dass die angegriffene Platzierung auf dem Stimmzettel die Wahl wesentlich beeinflusst habe, sahen die Richter allerdings nicht. "Eine reine Feststellung, ob die Regelung verfassungswidrig ist, können wir hier aber nicht vornehmen" sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht machte sodann den direkten Weg zum Landesverfassungsgericht frei, indem es eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht zuließ.

Der BFB-Vorsitzende Christian Achilles zeigte sich hinterher zufrieden. "Unser Ziel war niemals, die Kommunalwahl in Brieselang wiederholen zu lassen. Deshalb haben wir den Rechtsweg zu einem Zeitpunkt begonnen, zu dem wir das Wahlergebnis noch nicht kannten. Wir wollen nur für die Zukunft ausschließen, dass in Brandenburg bei Kommunalwahlen weiterhin systematisch Wählergruppen benachteiligt und Parteien bevorzugt werden" sagte er. Das Gericht habe BFB einen Gefallen getan, indem jetzt nicht noch eine unnütze und kostenträchtige Berufung notwendig sei. Wir können jetzt nach einem formalen Zwischenschritt direkt zum Landesverfassungsgericht gehen. Dort werden wir vortragen, dass die geltende Regelung im Wahlgesetz gegen den Verfassungsgrundsatz einer gleichen Wahl verstößt.

In einem Parallelverfahren klagt derweil auch die Freie Wählergemeinschaft aus Dallgow-Döberitz gegen die Gesetzesregelung. Auch sie war bei der Kommunalwahl nur auf Platz 14 der Stimmzettel gesetzt worden, obwohl sie die Kommunalwahl 2008 in Dallgow ebenso wie BFB in Brieselang gewonnen hatte. Aufmerksamer Beobachter der Verhandlung war der Leiter der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland, der in dem Verfahren eine wichtige Klärung für die Wahlleiter künftiger Wahlen sah.