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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Abwahlwerbung: Bürgermeister schreibt 1.400 Frauen mit offiziellen Meldedaten an

Brieselangs Bürgermeister Ralf Heimann hat offenkundig offizielle Meldedaten benutzt, um kurz vor dem Bürgerentscheid am 23. April Wahlberechtigte mit einem persönlich adressierten Schreiben um Unterstützung für seine Person zu bitten. Nach eigenen Aussagen von Heimann soll es um rund 1.400 Anschriften von Frauen aus Brieselang gehen. Zahlreiche Bürgerinnen haben sich darüber bei unserer Fraktion beschwert.

Im Anschreiben weist Herr Heimann auf § 33 Abs. 1 Brandenburgisches Meldegesetz als Rechtsgrundlage für die Datenverwendung hin. Tatsächlich endet die aktuelle Fassung des Brandenburgischen Meldegesetzes mit § 13. Der frühere § 33 wurde bereits mit Wirkung zum 1. Mai 2015 aufgehoben.

Nach unserer Kenntnis stammen die Daten von der amtlichen Meldebehörde der Gemeinde Brieselang. Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene in den sechs Monaten vor der Abstimmung Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Dabei dürfen die Daten nur nach dem Lebensalter differenziert werden, nicht hingegen nach anderen Kriterien wie etwa Geschlecht.

Es dürfen auch nur Daten von Personen übermittelt werden, die der Übermittlung nicht widersprochen haben. Auf eine solche Widerspruchsmöglichkeit muss bei der Meldung und nach § 50 Abs. 5 BMG mindestens einmal jährlich in ortsüblicher Bekanntmachung hinzuweisen. Ortsübliche Bekanntmachungen in Brieselang ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt. Uns ist aus den vergangenen zwei Jahren keine solche Veröffentlichung der Widerspruchsmöglichkeit bekannt, allerdings haben wir das so schnell auch nicht in allen Amtsblättern prüfen können. Wenn auf die Widerspruchsmöglichkeit innerhalb des letzten Jahres im Amtsblatt nicht hingewiesen wurde, wäre die Verwendung der Meldedaten unzulässig. Gleiches wohl auch, wenn spezifisch die Daten von Frauen und nicht eine Altersgruppe herausgegeben worden ist. Beides wäre näher zu prüfen. Wir werden uns als Fraktion um die Aufklärung kümmern. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass die Daten nicht hätten verwendet werden dürfen.