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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Was ist die Aufgabe eines Bürgermeisters?

Wofür genau ist ein hauptamtlicher Bürgermeister eigentlich zuständig? Und wie ist das Zusammenspiel mit der Gemeindevertretung? Hier einige Fakten (zur besseren Übersichtlichkeit in Fragen und Antworten). 

Was sind die Aufgaben eines Bürgermeisters?

Die Aufgaben des Bürgermeisters - "Hauptverwaltungsbeamter" genannt - sind in § 54 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung abschließend und präzise geregelt und beziehen sich vor allem auf die Führung der Verwaltung und die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister hat nach nach § 54 Abs. 1 BbgKVerf 

  1. die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten,
  2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen,
  3. die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig,
  4. Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht,
  5. die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen.

Nach Absatz 2 hat er die Gemeindevertretung beziehungsweise den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. 

Aufgabe des Bürgermeisters ist es danach nicht, der Gemeindevertretung seine politische Agenda zu diktieren. Wenn Bürgermeisterkandidaten in eigenen Publikationen mitteilen, was sie im Falle ihrer Wahl alles umsetzen würden, ist dies nicht ganz korrekt. Eigentlich müssten sie korrekterweise sagen, dass sie dies der Gemeindevertretung vorschlagen wollen und die Umsetzung von den Beschlüssen der Gemeindevertretung abhängig ist.

Wir halten fest: Der Brieselanger Bürgermeister führt die (aus rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) bestehende Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und nimmt deren Aufträge entgegen.

 

Was sind die Aufgaben der Gemeindevertretung?

Auch die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindevertretung sind in der Kommunalverfassung - in § 28 - geregelt. Danach ist sie grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Sie kontrolliert auch die Umsetzung ihrer Entscheidungen und damit auch den Bürgermeister und dessen Verwaltung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist. Eine solche andere Regelung gibt es beispielsweise für die innere Organisation der Verwaltung. Das ist ausschließlich Aufgabe des Bürgermeisters.

Die Gemeindevertretung ist auch der Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters - nicht umgekehrt! Das äußert sich beispielsweise darin, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung dem Bürgermeister beantragten Urlaub genehmigt.

Die Gemeindevertretung kann (nicht muss) einzelne ihrer Kompetenzen auf andere Organe der Gemeinde, etwa auf den Hauptausschuss oder auch auf den Bürgermeister, delegieren. Das geht aber nicht bei den Aufgaben, die in § 28 Abs. 2 ausdrücklich aufgezählt sind. Diese müssen immer bei der Gemeindevertretung bleiben. Hierzu gehört beispielsweise die Aufstellung des Haushalts oder die Beschlussfassung über Investitionen.

Die Brieselanger Gemeindevertretung wurde im Mai 2019 neu gewählt und besteht aus 22 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie dem Bürgermeister. Der Bürgermeister hat dort also nur eine von 23 Stimmen. Wenn er eigene politische Vorstellungen umsetzen möchte, muss er also die Zustimmung von mindestens 11 weiteren Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gewinnen. Dafür spielt die Fraktionsaufteilung eine wesentliche Rolle. In Brieselang gibt es sechs Fraktionen, nämlich

  •  die Fraktion Bürger Für Brieselang mit sechs Stimmen
  •  die Fraktion IBB mit fünf Stimmen
  •  die CDU-Fraktion mit vier Stimmen
  •  die SPD-Fraktion mit zwei Stimmen
  •  die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit zwei Stimmen
  •  die Fraktion Die Linke mit zwei Stimmen
  •  einen fraktionslosen Gemeindvertreter (NPD)

Wenn die Fraktionen geschlossen abstimmen, werden also für Mehrheiten die Stimmen von mehreren Fraktionen (bei Mitwirkung BFB zwei, sonst mindestens drei) gebraucht. Das erzwingt politische Kompromisse. Ein Bürgermeister muss in der Lage sein, solche Kompromisse zu "schmieden". Andernfalls wird er mit seinen politischen Vorstellungen scheitern.

Wir halten fest: Die Gemeindevertretung ist das höchste politische Organ der Gemeinde. Ohne entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung kann der Bürgermeisters nichts erreichen.

 

Was passiert, wenn Bürgermeister und Gemeindevertretung unterschiedlicher Meinung sind?

Das kommt darauf an, in welchem Bereich sich dieser Meinungsunterschied abspielt. Wenn es nur um Fragen geht, wie eine Aufgabe innerhalb der Verwaltung erledigt wird, entscheidet der Bürgermeister. In praktisch allen anderen Fragen hat hingegen die Gemeindevertretung das letzte Wort. Sie kann den Bürgermeister auch mit Aufgaben beauftragen, die nicht dessen Meinung entsprechen. Und sie muss auch nicht die Vorschläge des Bürgermeisters beschließen. Insbesondere kann sie Haushaltsmittel anders einsetzen, als dies der Bürgermeister vorschlägt.

Man kann sich die Gemeindevertretung also wie eine Art kommunales "Parlament" vorstellen, während der Bürgermeister der Behördenchef ist.

 

Was ist, wenn sich Bürgermeister und Gemeindevertretung gegenseitig blockieren?  

Auch wenn die Gemeindevertretung rechtlich immer das letzte Wort hat, kann dies tatsächlich passieren. Häufig kann nämlich eine Gemeindevertretung nur dann sinnvolle Beschlüsse fassen, wenn diese durch die Verwaltung gut vorbereitet sind. Denn die Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig, während der Bürgermeister und seine Verwaltungsfachleute sich hauptamtlich mit den Fragen beschäftigen. Wenn also bei Beschlussvorlagen wesentliche Informationen fehlen oder diese schlecht aufbereitet sind, kann es schnell zu fehlerhaften Beschlüssen in der Gemeindevertretung kommen.

Umgekehrt kann aber auch eine Gemeindevertretung die Verwaltung blockieren, indem sie zu viele oder unsinnige Aufträge gibt, die dann zu bearbeiten sind und von eigentlich wichtigen Aufgaben abhalten. Da die Rechte der einzelnen Gemeindevertreters sehr weit ausgestaltet sind, kann eine solche Blockade sogar von einzelnen Personen ausgehen. Etwa, indem ständig arbeitsaufwändige Anfragen oder Rechtsaufsichtsbeschwerden gestellt werden. Hierfür gibt es Beispiele aus den letzten Jahren in Brieselang.

 

Was muss ein Bürgermeister können?   

Die Kommunalverfassung fordert von einem Bürgermeister keine besondere Qualifikation. Einmal durch Wahl ins Amt gekommen, gilt die Vermutung, dass er alles kann. Deshalb haben zahlreiche Landesregelungen in Deutschland früher vorgesehen, dass Verwaltungschefs nach ihrer Qualifikation durch die Räte bzw. Gemeindevertretung gewählt wurden. Davon ist man aber fast überall im Sinne einer bürgernäheren Verwaltung abgekommen. Die Idee ist, dass sich ein Bürgermeister bürgerfreundlicher verhält, wenn er direkt gewählt werden muss. Das ist aber nicht ohne Probleme. Wenn beispielsweise jedes "Knöllchen" des Ordungsamts die Behördenbezeichnung "Der Bürgermeister" enthält, glaube betroffene Bürger zuweilen, der Verwaltungschef selbst habe ihnen diese Strafe verpasst und reagieren daraufhin bei Wahlen mit Unmut. Tatsächlich muss die Behörde "Bürgermeister" aber die Gesetze ohne Ansehen der Person umsetzen. Es kann deshalb nicht auf eine ordnungsbehördliche Maßnahme deshalb verzichtet werden, weil die Person des Bürgermeisters gerne wiedergewählt werden möchte.