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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Erhebliche Kosten- und Bauzeitenüberschreitungen bei Gesamtschule: Bürger Für Brieselang verlangen Aufklärung

Beim vorgesehenen Bau einer neuen Gesamtschule in Brieselang dürften die bisher von der Verwealtung angegebenen Kosten und Zeitplanungen nicht stimmen. "Wir haben den begründeten Verdacht, dass die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit bei den Entscheidungen im Jahr 2019 falsch informiert worden sind" sagte der Fraktionsvorsitzende von Bürger Für Brieselang, Christian Achilles. Die sechs Gemeindevertreter/-innen der Fraktion Bürger Für Brieselang haben deshalb eine Sondersitzung der Gemeindevertretung erzwungen. Diese Möglichkeit besteht nach der Kommunalverfassung. Die Sitzung findet am 26. Februar 2020 um 19.15 Uhr in der Robinson-Grundschule statt und soll einer sachgerechten Information der Gemeindevertretung und der Brieselanger Bürgerinnen und Bürger dienen.

Da der Sachverhalt finanziell, prozessual und rechtlich außerordentlich komplex ist und erhebliche Konsequenzen für die Gemeinde hat, hat die Fraktion Bürger Für Brieselang vorab eine Anfrage mit 35 Fragekomplexen an die Verwaltung erarbeitet und dem Bürgermeister übergeben. "Wir erwarten, dass diese Fragen beantwortet werden, bevor weitere Entscheidungen fallen können" sagte Achilles. Die Fraktion Bürger Für Brieselang werde ihr weiteres Abstimmungsverhalten in dieser Sache vom Inhalt der Aufklärung abhängig machen.

Lesen Sie im Folgenden etwas zum Hintergrund und den bisherigen Entscheidungen:

Was bisher geschah?

Die Gemeindevertretung Brieselang hat in ihrer Sitzung am 27. März 2019 (BV 867/19) einstimmig beschlossen, die Hans-Klakow-Oberschule Brieselang „ab dem Schuljahresbeginn 2021/2022 als eine zunächst 4-zügige Gesamtschule fortzuführen“. Zu diesem Zeitpunkt lag allerdings eine die Gesamtschulkonzeption ablehnende Stellungnahme der Schulkonferenz der Oberschule vor. In der Begründung der Verwaltung für diese Beschlussvorlage heißt es wörtlich:

„Der Landkreis Havelland hat eine noch näher auszuhandelnde anteilige Zuwendung zu den Kosten des Gesamtprojektes in Aussicht gestellt. Die anteilige Zuwendung richtet sich an die den Bau einer dreizügigen Oberschule übersteigenden Kostenanteil.

Am 22. Mai 2019 hat die Gemeindevertretung Brieselang (BV 912/19) wiederum einstimmig ein Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen beschlossen. Grundlage der Ausschreibung war die Errichtung eines Gesamtschulgebäudes samt Sporthalle bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22.

Es kann damit festgestellt werden, dass es einen breiten Konsens in der Gemeindevertretung gab, unter angemessener Mitfinanzierung des Landkreises eine neue Gesamtschule samt Sporthalle zu errichten.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Oktober 2019 (BV 69/19) wurde vom damaligen Bürgermeister der Entwurf eines Vertrages mit dem Landkreis Havelland über die Mitfinanzierung des Projektes „Neubau Gesamtschule Brieselang“ vorgelegt. Dieser Vertrag hält in seiner Präambel wörtlich fest:

Der Landkreis, der nach den Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes grundsätzlich Träger der weiterführenden allgemein bildenden Schulen in seinem Gebiet sein sollte,…“

Da die Schulträgerschaft für Oberschule bzw. perspektivisch für die Gesamtschule bei der Gemeinde Brieselang lag, regelt der Vertrag zum Ausgleich dieser Lastenverschiebung von Landkreis auf die Gemeinde Brieselang im Folgenden Zuschüsse des Landkreises. In § 3 des Vertrages heißt es dabei:

Der Landkreis gewährt der Gemeinde Brieselang zu den Kosten der notwendigen Erweiterung der schulischen Raum- und Sporthallenkapazitäten inkl. Ausstattung der zukünftigen Gesamtschule Brieselang eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von maximal 5.577.854 EUR als Projektförderung. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

 

Schulgebäude:4.449.855,00 EUR (entspricht 22,86 % nach Kostenschätzung Anlage 4)

Sporthalle:1.127.999,00 EUR (entspricht 19,47 % nach Kostenschätzung Anlage 3)

 

(Berechnungen siehe Anlagen 3 und 4)

 

Grundlage der vorstehenden Summen ist die Kostenschätzung der PST GmbH für die unter § 2 beschriebenen Maßnahmen. Die Kostenbeteiligung des Landkreises wird den realen Kosten angepasst. Erhöhen sich die tatsächlichen Kosten für die Bauleistungen, die im Rahmen von § 2 erbracht werden, um mehr als 10% gegenüber dieser Schätzung, kommt eine weitere Haftung des Landkreises nicht mehr in Betracht.

Als Baukosten wurden von der Verwaltung folgende Summen angegeben:

  • Für die Errichtung der Gesamtschule: 19.515.000 € brutto
  • Für die Errichtung einer Sporthalle:
    • Für die Variante 1: 6.049.620 €/brutto
    • Für die Variante 2: 5.793.086 €/brutto

Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden damit im September 2019 durch die Verwaltung im Falle der Variante 2 mit höchstens 25.564.620 € angegeben. Abzüglich des Anteils des Landkreises hätte der Gemeindeanteil damit 19.986.766 € betragen. Darin waren ausweislich der Kostenberechnung 4.015.000 € brutto für Baunebenleistungen enthalten. Für den Fall einer bis zu 10%tigen Bauüberschreitung wurde festgelegt, dass der Kostenanteil des Landkreises bei höchstens 6.135.639,40 € gedeckelt wird.

Die Fraktion Bürger Für Brieselang hatte bereits im Oktober 2019 in der Gemeindevertretung die Auffassung vertreten, dass der Anteil des Landkreises mit 22,86 % für das Schulgebäude und 19,47 % für die Sporthalle deutlich zu niedrig seien, und deshalb der Beschlussvorlage nicht zugestimmt. Der damalige Bürgermeister hat allerdings auf mehrfache kritische Nachfragen der Fraktion Bürger Für Brieselang ausdrücklich bestätigt, dass in dieser Kostenschätzung alle der Verwaltung bekannten Kostenpositionen realistisch und nach bestem Wissen und Gewissen verarbeitet seien.

Diese Zusicherung des damaligen Bürgermeisters war offensichtlich nicht richtig. Nach den der Fraktion Bürger Für Brieselang vorliegenden Informationen gibt es Grund zu der Annahme, dass

  • die vom bisherigen Bürgermeister der Gemeindevertretung vorgetragenen absehbaren Gesamtkosten bereits jetzt um mindestens 6,9 Mio. € überschritten werden und dies der Verwaltung bereits im Oktober 2019 bekannt war,
  • der bisher avisierte Zeitplan (Bereitstellung von Gesamtschulkapazitäten im Herbst 2021) selbst unter idealen Bedingungen um über 2 Jahre verlängert werden muss,
  • es keinerlei tatsächlich belastbare Planungen der Gemeinde gibt,
  • das notwendige BPlan-Verfahren erhebliche Verfahrens- und insbesondere Prozessrisiken beinhaltet, weil Anwohnerklagen zu erwarten sind,
  • die erforderlichen Grundschulerweiterungen nicht ausreichend betrachtet worden sind
  • und das bisher eingeleitete Ausschreibungsverfahren für Planer unter erheblichen Mängeln litt, so dass es bereits durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden musste.

Aus Sicht unserer Fraktion besteht deshalb ein erheblicher Aufklärungsbedarf für die Gemeindevertretung. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass bereits öffentlich Zahlen (etwa im Amtsblatt) kursieren, ohne dass die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung durch die Verwaltung über alle relevanten Fakten informiert worden wäre. Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder unserer Fraktion eine Sondersitzung der Gemeindevertretung beantragt, die nunmehr am 26. Februar 2020 stattfinden soll.

Um den Aufklärungsbedarf etwas zu strukturieren und der Verwaltung die Möglichkeit einer sachgerechten Vorbereitung zu geben, haben wir folgende offizielle Anfrage an die Verwaltung gestellt, zu deren Beantwortung der Bürgermeister verpflichtet ist:

pdf200216_Fraktion_Bürger_Für_Brieselang_Anfrage_Gesamtschule.pdf563.43 kB