Wofür genau ist ein hauptamtlicher Bürgermeister eigentlich zuständig? Und wie ist das Zusammenspiel mit der Gemeindevertretung? Hier einige Fakten (zur besseren Übersichtlichkeit in Fragen und Antworten).
Was sind die Aufgaben eines Bürgermeisters?
Die Aufgaben des Bürgermeisters - "Hauptverwaltungsbeamter" genannt - sind in § 54 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung abschließend und präzise geregelt und beziehen sich vor allem auf die Führung der Verwaltung und die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung.
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Mit einem Antrag in der Gemeindevertretung will die BFB-Fraktion erreichen, dass sich neue Häuser besser in die vorhandene Bebauung einfügen und der grüne Charakter der Gemeinde besser geschützt wird. Insbesondere soll erreicht werden, dass der Landkreis als Bauordnungsbehörde das Gebot des "Einfügens" nach § 34 BauGB zurückhaltender handhabt und beim Maß der baulichen Nutzung mehr Rücksicht auf bestehende Häuser nimmt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis entsprechende Gespräche aufzunehmen und der Gemeindevertretung Vorschläge zu unterbreiten, wie im Rahmen des Planungsrechts der Gemeinde durch Bebauungspläne und/oder andere Satzungsregelungen nachbarliche Konflikte minimiert und Grundstücksanteile festgeschrieben werden können, die nicht überbaut oder befestigt werden dürfen. Komplettberäumungen von Grundstücken von Anpflanzungen im Vorwege von Bebauungen sollen eingeschränkt werden können.
Den kompletten BFB-Antrag können Sie hier lesen:
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