B-Planerstellung – ein Buch mit 7 Siegeln?
Spoiler: Nein. Aber durchaus kompliziert.
Aber von Anfang an.
Mit einem Bebauungsplan (B-Plan) wird für ein genau begrenztes Gebiet (Geltungsbereich) spezielles Baurecht geschaffen. Meist, weil es aktuell kein Baurecht gibt oder das Baurecht nach § 35 BauGB im Außenbereich (sehr streng, nur privilegierte Vorhaben) oder nach § 34 unbeplanter Innenbereich unzureichend ist.
Auch ein B-Plan kann nicht beliebig sein, sondern muss „verträglich“ gemacht werden. Und genau hier scheiden sich oft die Geister. Was für den einen verträglich ist, ist für den anderen unzumutbar. Nicht alle Wünsche sind umsetzbar, sie sind teilweise gegensätzlich oder unbezahlbar.
Um diese Gegensätze aufzulösen und abzuwägen, gibt es ein langes, mehrstufiges Verfahren, beschrieben im BauGB § 2 ff. Diesen Ablauf, verteilt auf viele Paragraphen des Baugesetzbuches, haben wir versucht, im Anhang496.34 kB vereinfacht darzustellen und zu kommentieren.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, können sich hier an vielen Stellen einbringen. Bitte nutzen Sie die mehrfache Offenlegung (üblicherweise einen Monat oder mehr) und die anschließende Abwägung in den politischen Gremien. Bitte denken Sie daran, je konstruktiver Ihre Anregungen sind, umso größer sind die Chancen auf Mehrheiten. Aber auch alle anderen Anregungen sind willkommen und werden gehört.
Aktuell gibt es in Brieselang laufende Verfahren zum Rittergut in Zeestow, zum Sportplatz in Zeestow, zum Rewe – Markt am Marktplatz, zum neuen Gewerbegebiet an der Autobahn, zu einer Batteriespeicheranlage in Bredow, zum Gelände der Gesamtschule und zu diversen ältere Themen.