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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Straßenreinigung: Gebührensatzung teilweise rechtswidrig

Die Brieselanger Straßenreinigungsgebührensatzung ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam am 22. April 2020 auf die Klage eines Brieselanger Bürgermeister hin entschieden.

In dem Rechtsstreit ging es um Straßenreinigungsgebühren von insgesamt 90,24 € für drei, insgesamt rund 8.600 qm große Grundstücke für das Jahr 2017, über die sich der betroffene Bürger so ärgerte, dass er erst Widerspruch und - nach Zurückweisung des Widerspruchs durch den Bürgermeister - Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichte. Dort bekam er nun Recht.

Nach Feststellung des Gerichts weisen die von der Gemeindeverwaltung vorbereitete und von der Gemeindevertretung beschlossene Straßenreinigungssatzung und auch die darauf basierende Straßenreinigungsgebührensatzung Fehler auf, die behoben werden müssen. Zwar sei die Berechnung nicht fehlerhaft und auch die Einbeziehung von Hinterliegergrundstücken (also solchen ohne direkte Grenze zur öffentlichen Straße) in die Berechnung sei nicht zu beanstanden. Allerdings fehle es an einer wirksamen Regelung zu den Gebührensätzen für die Sommerreinigung und den Winterdienst.

In Brieselang würden nicht alle Grundstückeigentümer zu einer Winterdienstgebühr herangezogen. Der Winterdienst werde auch auf Straßen durchgeführt, deren Anlieger nicht zu Benutzungsgebühren herangezogen werden, weil es sich um eine sogenannte "freiwillige Leistung" handelt. Dies hält das Verwaltungsgericht für eine gebührenrechtliche Ungleichbehandlung.

Zudem müssten die Gebührensätze unter Anrechnung eines 25%tigen Eigenanteils der Gemeinde kostendeckend kalkuliert werden. In Brieselang sei nicht erkennbar, für welchen Erhebungs- und Kalkulationszeitraum die Gebührensätze gelten sollen, weil die Benutzungsbühren alle zwei Jahre neu kalkuliert werden müssen, was in Brieselang so nicht durchgeführt werde.

Als Ergebnis dieses Urteils haben wir es mit drei Problemkreisen zu tun:

  1. Das Verwaltungsgericht verlangt, dass alle mit Winterdienst versehenen Straßen zu Gebühren herangezogen werden. Das kann man aus Gerechtigkeitsgründen verstehen. Nun verlangt der Gesetzgeber aber einen verpflichtenden Winterdienst nur auf verkehrswichtigen Straßen. In Anwohnerstraßen ist der Winterdienst durch die Gemeinde damit nur eine "freiwillige Leistung" - und dafür dürfen eben von den Anwohnern keine Gebühren erhoben werden. Wenn man das Gesetz und das Urteil gleichzeitig einhalten will, führt dies nur zu zwei möglichen Lösungen: Entweder verzichtet die Gemeinde in den Anwohnerstraßen wieder auf den Winterdienst und überträgt diesen wieder auf die Anwohner. Dann müssen diese aber nur Gehwegstreifen von Schnee und Eis räumen, die anderen Straßen- und vor allem Kreuzungsbereiche bleiben ungeräumt - mit entsprechenden Unfallgefahren. Oder die Gemeinde zahlt in allen Straßen den Winterdienst selbst. Dann setzt sie sich aber in Zeiten der Haushaltsnot dem Vorwurf der Kommunalaufsicht aus, nicht die notwendigen Einnahmen zu realisieren - ein kaum lösbarer Widerspruch.
  2. Die Gebührensatzungen müssen alle zwei Jahre neu kalkuliert und angepasst werden. Darauf weist unsere Fraktion schon seit langer Zeit hin. Die Verwaltung muss das jetzt endlich tun.
  3. Die Verwaltung muss ihre Berechnungs- und Flächenfehler in den Anlagen zur Satzung korrigieren.

Die Fraktion Bürger Für Brieselang wird darauf hinwirken, dass alle drei Themenkreise angegangen werden - auch wenn wir für den ersten Punkt noch keine gute Lösung haben.