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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

BFB ergreift Maßnahmen für mehr Artenschutz

Mit einer Initiative in der Gemeindevertretung will die BFB-Fraktion die biologische Vielfalt fördern und dem Rückgang der Arten, insbesondere bei Insekten und Vögeln sowie heimischen Gräsern und Kräutern als Wild- und Kulturpflanzen, entgegentreten. Mit dem eingebrachten Antrag soll die Gemeindeverwaltung beauftragt werden, öffentliche Flächen als Blühstreifen bzw. Streuobstwiesen herzurichten und der Versiegelung bzw. „Verkiesung“ von Vorgärten (sog. „Gärten des Grauens“) entgegenzuwirken. Heimische Pflanzen, Gräser und Kräuter sollen gefördert und im Gemeindegebiet gezielt Feuchtgebiete angelegt werden.

Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass 85 Prozent der Feuchtgebiete bereits zerstört und neun Prozent aller Nutztierrassen ausgestorben sind. Das Artensterben sei mindestens um den Faktor zehn bis Hundert höher als im Durchschnitt der vergangenen zehn Millionen Jahre. Deshalb müssten auch die Gemeinde Brieselang im Rahmen ihrer Möglichkeiten dieser Entwicklung zu begegnen.

Den gesamten Antragstext können Sie hier lesen:

Antrag der BFB-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am 28. August 2019

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die Gemeinde Brieselang bekennt sich zu ihrer Aufgabe, die biologische Vielfalt zu fördern und dem Rückgang der Arten, insbesondere bei Insekten und Vögeln sowie heimischen Gräsern und Kräutern als Wild- und Kulturpflanzen, entgegenzutreten. Die Gemeinde verfolgt deshalb das Ziel, auf öffentlichen und privaten Flächen die Artenvielfalt zu beleben.
  1. Vor diesem Hintergrund wird die Gemeindeverwaltung beauftragt,
    1. öffentliche Flächen zu definieren, die als Blühstreifen bzw. Streuobstwiesen ausgewiesen, entsprechend hergerichtet und für eine veränderte Pflege (nur einmal jährlich Mahd) vorgesehen werden können.
    2. zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit dem als Bauordnungsbehörde zuständigen Landkreis Havelland der zunehmenden Versiegelung bzw. „Verkiesung“ von Vorgärten (sog. „Gärten des Grauens“) durch Aufklärung und unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 BbgBO rechtlich entgegengewirkt werden kann,
    3. Maßnahmen vorzuschlagen, wie und wo durch Anpflanzungen und Aussaaten heimische Pflanzen, Gräser und Kräuter gefördert werden können,
    4. zu prüfen, ob und wo im Gemeindegebiet gezielt Feuchtgebiete angelegt oder gefördert werden können,
    5. ein Maß für die zulässige Überbauung und Versiegelung von privaten Grundstücken sowie Möglichkeiten einer wirksamen rechtlichen Regelung vorzuschlagen,
    6. eine Informationsbroschüre für die Anlieger zu erstellen, aus denen sich wirksame Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt auf privaten Grundstücken ergeben.
  2. Der Gemeindevertretung ist spätestens im Januar 2020 ein erster (Zwischen-)Bericht zu den vorbereiteten und eingeleiteten Maßnahmen zu erstatten.

Begründung:

Laut einem Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) vom Mai 2019 sind eine Million Arten in den kommenden Jahren vom Aussterben bedroht, wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen bei der Landnutzung, beim Umweltschutz und der Eindämmung des Klimawandels kommt. Der Bericht hält u.a. folgende Punkte fest:

  • 85 Prozent der Feuchtgebiete sind bereits zerstört
  • Neun Prozent aller Nutztierrassen sind ausgestorben
  • 23 Prozent der Landfläche des Planeten gelten als ökologisch heruntergewirtschaftet und können nicht mehr genutzt werden
  • Der Verlust von Bestäuberinsekten bedroht Nahrungsmittelproduktion im Wert von 235 bis 577 Milliarden Dollar pro Jahr

Nach dem Bericht ist die globale Rate des Artensterbens mindestens um den Faktor zehn bis Hunderte Male höher als im Durchschnitt der vergangenen zehn Millionen Jahre und wächst. Bei Vögeln, Amphibien und Säugetieren, lägen klare Belege für das Ausmaß der Gefährdung vor. Für Deutschland liegen zudem belastbare Beobachtungen hinsichtlich des Rückgangs der Insekten vor.

Der Gemeinde Brieselang stehen nur (räumlich und finanziell) begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, um dieser Entwicklung zu begegnen. Diese müssen aber genutzt werden. Dabei ist neben einer Vorbildfunktion der Gemeinde auch eine stärkere Information und Bewusstseinsbildung der Brieselanger Bevölkerung erforderlich. Insbesondere private Grundstückseigentümer können durch ökologisch wertvolle Begrünungen und Bepflanzungen wichtige Beiträge zum Artenschutz leisten.

Dabei ist neben einer Vorbildfunktion der Gemeinde auch eine stärkere Information und Bewusstseinsbildung der Brieselanger Bevölkerung erforderlich. Insbesondere private Grundstückseigentümer können durch ökologisch wertvolle Begrünungen und Bepflanzungen wichtige Beiträge zum Artenschutz leisten.