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Bürger für Brieselang

BPlan Gewerbegebiet: Kein zusätzlicher Lärm

Übersichtsplan GewerbegebietRund 50 sorgenvolle Brieselangerinnen und Brieselanger kamen am Mittwochabend zur Sitzung der Gemeindevertretung. Sie waren durch öffentliche Meldungen der IBB aufgeschreckt worden. Darin war behauptet worden, ein Waldgebiet werde zum Gewerbegebiet umfunktioniert und künftig sei mit mehr Lärm aus dem Gewerbegebiet Brieselang zu rechnen. Indes war nichts davon wahr. Die meisten Fraktionen machten bei der erstmaligen Beratung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan deutlich, dass sie keine Erweiterung des Gewerbegebietes wollen. Im Gegenteil: Das Gebiet soll in seiner Nutzungsmöglichkeit sogar zurückgestuft werden. "Wir wollen keine Ausweitung des Geländes und keinen zusätzlichen Lärm. Der Wald bleibt erhalten. Alle anderen Behauptungen der IBB entsprechen nicht der Wahrheit" sagte der BFB-Fraktionsvorsitzende Christian Achilles in der Sitzung.

Weitere Hintergründe zum Verfahren und die Pläne finden Sie hier:

Warum muss überhaupt ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden?

Bereits Jahr 1994 wurde vom damaligen Amt Brieselang der Bebauungsplan Nr. 92/1 „Gewerbegebiet WWZ Havelland“ aufgestellt. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im „Warenwirtschaftszentrum Havelland“ geschaffen werden. Die Bauflächen im Plangebiet wurden damals als Industriegebiete festgesetzt. Durch Festsetzung von Flächenschallpegeln sollte die Nutzung eingeschränkt werden.

Auf Grundlage dieses Bebauungsplanes wurden Genehmigungen für die heute im Gebiet ansässigen Betriebe erteilt. Etwa zwei Drittel der Bauflächen im Plangebiet werden bereits gewerblich genutzt. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Logistik und Baustoffproduktion, u.a. das Rigips-Werk.

Im Jahr 2016 wurde durch die Landesregierung die Rechtmäßigkeit des damaligen Bebauungsplanes geprüft. Dabei ging es vor allem um die festgelegten Schallkontingente. Gemäß Feststellung der Landesregierung ist die Festlegung von Schallkontingenten nicht vereinbar mit einem Industriegebiet. Damit besteht ohne eine Neureglung die Gefahr, dass sich neue Industriebetriebe ansiedeln können und sehr viel mehr Lärm entsteht.

Denn der bestehende Bebauungsplan ist rechtswidrig. Um Sicherheit für die alle Beteiligten zu schaffen und die Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbebauung zu minimieren, muss jetzt ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Die BFB-Fraktion hat dabei deutlich gemacht, dass es ihr dabei um eine Begrenzung der Nutzungsmöglichkeit des Gebiets geht. Insbesondere soll der Charakter eines Industriegebiets aufgehoben und ein - weniger lärmintensives - Gewerbegebiet festgesetzt werden. Dieser Auffassung sind auch andere Fraktionen. 

Wird der Gewerbegebiet ausgeweitet?

Übersichtsplan GewerbegebietDie Beschlussvorlage der Verwaltung sah in der Tat vor, das Gewerbegebiet an zwei Stellen auszuweiten (s. Zeichnung). Davon wäre auch ein Waldstück betroffen gewesen. Alle Fraktionen haben aber deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, einen solchen Vorschlag zu beschließen. Anderslautende Behauptungen der IBB-Fraktion entsprechend nicht der Wahrheit. 

Offen ist noch die Frage, wie mit dem Hafengelände umgegangen wird. Die BFB-Fraktion will hier, dass es zu keiner Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten kommt.

pdfÜbersichtsplan_Gewerbegebiet.pdf234.72 kB

 

 

 

 

 

 

Können sich neue Unternehmen im Gewerbegebiet ansiedeln?

Soweit noch Grundstücke frei sind, können sich auch weiterhin Gewerbebetriebe ansiedeln. Zulässig sind dann nach der Baunutzungsverordnung nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe. Das können etwa Lagerhäuser, Geschäfts- Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke sein. Nicht mehr zulässig werden nach Änderung des Bebauungsplans störende Industriebetriebe sein. Vorhandene Industriebetriebe wie Rigips genießen allerdings Bestandsschutz. 

Wird es künftig lauter?

Auch künftig muss die TA Lärm eingehalten werden. Danach dürfen die Immissionen (=Einwirkungen von Lärm auf die Umgebung, nicht zu verwechseln mit Emissionen) von einem Gewerbegebiet von 6:00 bis 22:00 Uhr 65 dB(A) und von 22:00 bis 6:00 Uhr 50 dB(A) nicht überschreiten. 50 dB(A) entspricht etwa dem Lärm leiser Radiomusik oder Vogelgezwitscher. In einem Industriegebiet wären nachts 70 dB(A) zulässig. Das entspricht etwa der Lautstärke eines Haarföns oder eines Staubsaugers.

Ist schon irgendetwas beschlossen?

Nein. Anderlautende Behauptungen der IBB entsprechen nicht der Wahrheit. Die Gemeindevertretung sollte am 17. April erstmals mit dem Aufstellungsbeschluss für einen BPlan und mit der Änderung des Flächennutzungsplans befasst werden. Die Verwaltung hat aber ihre Vorlagen zurückgezogen, weil alle Fraktionen deutlich gemacht haben, dass sie eine Ausweitung des Plangebiets nicht mittragen. Es gilt weiter der Beschluss der Gemeindevertretung vom 31. Januar 2018, wonach es zu einer Herabstufung des Gelände zu einem Gewerbegebiet kommen und keine weitergehenden Nutzungen ermöglicht werden sollen.  

Wie geht es jetzt weiter?

Die Verwaltung überarbeitet im ersten Schritt ihre Beschlussvorlage und bringt diese dann neu in die Gemeindevertretung ein. Die Gemeindevertretung entscheidet, ob und wie sie einen Aufstellungbeschluss fassen möchte. Wenn es zu einem Aufstellungsbeschluss kommt, erfolgen alle Detailplanungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Alle Unterlagen werden den Betroffenen, darunter auch den benachbarten Anliegern und Trägern öffentlicher Belange, vorgelegt. Sie - und damit alle Bürgerinnen und Bürger - können Einwendungen erheben und Vorschläge machen. Mit allen diesen Vorschlägen und Einwendungen muss sich die Gemeindevertretung dann einzeln befassen und darüber beschließen. Erst danach erfolgt der Beschluss zu einem neuen Bebauungsplan.

Tags: Gewerbegebiet