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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Pressemitteilungen

Faktencheck III - Facebook

Warum Ralf Heimann (kein)der Garant für die Gesamtschule ist – Fakten statt Versprechungen

Schwarz – Originaltext Ralf Heimann Facebook vom 11.04. – blau unser Faktencheck

 

  1. Im Januar 2020 entsorgte eine Mehrheit der Gemeindevertreter (m/w/d) das Ausschreibungsverfahren für einen Generalplaner für die Gesamtschule und hob das Verfahren auf. Nach Abwägung der Prozesskostenrisiko bei Fortführung des Vergabeverfahrens gegen die Baukostensteigerungen durch massive Bauverzögerungen hatte ich als Bürgermeister beantragt, die Vergabe fortzuführen. Die Gesamtschulgegner hatten sich durchgesetzt.
    BV 144/20, Abstimmungsergebnis 10 ja/5 nein/2 Enthaltungen. Nach Erläuterungen des begleitenden Anwalts der Kanzlei Zenk musste die Ausschreibung aufgehoben werden, da kein Angebot ausreichend der Ausschreibung entsprach.
  1. Als Folge daraus konnte die Gesamtschule nicht mehr auf dem Campus der Robinson-Grundschule errichtet werden, ein neuer Standort musste her, wo die Schule an einem Stück gebaut werden kann. Unter meiner Führung konnte kurzfristig die Gesamtschule durch den neuen Standort VOR DEM Fichtesportplatz gesichert werden.
    Das ist nicht richtig. Der zuvor in Erwägung gezogene Standort wäre möglich gewesen, auch der von unserer Fraktion vorgeschlagene in Brieselang-Süd. Es war der Bürgermeister, der in BV 200/20 den Bau auf dem Gelände des Fichte-Sportplatzes vorgeschlagen hat. Die Mehrheit folgte dem Vorschlag des damals neuen Bürgermeisters mit 17/2/0 Stimmen.          
  1. Wir wussten, dass die Gesamtschule im Juli 2021 zwei zusätzliche Klassenräume benötigt (Abgang zwei Klassen 10. Schuljahr, Zugang vier Klassen 7. Schuljahr) um am 01. Juli 2021 starten zu können. Nach Kampfabstimmung gegen die Gesamtschulgegner wurde mein Antrag auf Aufstockung des blauen Hortgebäudes im Mai 2020 mit knapper Mehrheit von SPD, CDU, Freie Wähler und Linke beschlossen. Damit konnte der Hort im Sommer 2021 zwei Klassenräume in der Robinson-Grundschule für die Gesamtschule freiziehen. Die Gesamtschule wurde vertrags- und fristgemäß gestartet.
    Eine Minderheit in der Gemeindevertretung hat gegen die Planung des Bürgermeisters gestimmt, weil die Kosten pro Hortraum rund 330.000 € betragen haben und die Bauqualität diesen hohen Preis nicht rechtfertigt.
  1. Im Juni 2020 beauftragt die Gemeindevertretung die Verwaltung mit der Suche nach zusätzlichen Sportflächen für Grün-Weiß Brieselang bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet. Ich musste deswegen mein Bauamt überwiegend von der Planung der Gesamtschule abziehen und mit der Sportflächenanalyse beauftragen. Die Gesamtschulgegner verursachten so eine monatelange Planungs- und Bauverzögerung.
    Die Gemeinde hat Grün-Weiss die benötigte Fläche bis Ende 2035 verpachtet. Ohne eine Alternativfläche für den Sport kann auf dem Ficht-Sportplatz keine Gesamtschule gebaut werden. Die BV 210/20 wurde einstimmig 17/0/0, also ohne Gegenstimme des BM und mit den Stimmen der Freien Wähler, beschlossen.
  1. Angeführt von den Gesamtschulgegnern beschloss im November 2020 die Gemeindevertretung, einen großen Sportpark für Grün-Weiß Brieselang in Neu-Zeestow zu errichten. Ein Bauleitplaner und eine Hochbauingenieurin mussten nun zeitgleich eine Gesamtschule, mind. eine Kita, die Feuerwehr in Bredow, einen Sportpark, die Aufstockung des blauen Hortgebäudes der Robinson-Grundschule und die Aufstockung des Modulanbaus der Zeebra-Grundschule sowie die Sanierung des Lärmschutzes in der Kita Grashüpfer leisten. Dies führt insbesondere für die Großprojekte zu starken Zeitverlusten in der Planung.
    Alle Fraktionen haben in der BV 212/20 den Bau der Gesamtschule beschlossen. Enthalten hat sich ausschließlich der Bürgermeister.
  1. Im Januar 2022 stellte die Verwaltung die Planung für das Interimsgebäude für die Gesamtschule vor, um die Raumbedarfe für die Sekundarstufe I abzudecken. Die Sitzung des Fachausschusses wurde von der Vorsitzenden und ihrer Fraktion sabotiert, sie verließen nach wenigen Minuten die Sitzung. Als Bürgermeister habe ich mich darum gekümmert, dass alle anderen Fraktionen die Ausschusssitzung nun inoffiziell durchgeführt haben und wir so im Januar 2022 die Genehmigung für das Interim in der Gemeindevertretung erhalten haben. Dieses wurde fristgerecht errichtet und übergeben.
    Wegen Nichteinhaltung der Corona-Regelungen konnte die Ausschuss-Sitzung nicht stattfinden. „Inoffizielle“ Ausschusssitzungen gibt es in einer funktionierenden Demokratie nicht.
  1. Im März 2023 stand die Vergabe für die Architektenleistungen für die Planung der Gesamtschule an. Die Mehrheit dafür habe ich durch Besprechung im Rathaus mit drei Fraktionsvorsitzenden gesichert. Die Gesamtschulgegner haben die Teilnahme an der Abstimmung verweigert. Insgesamt haben nur 10 Gemeindevertreter (M/W/D) abgestimmt.
    SPD, CDU, Freie Wähler und ich erreichten eine Mehrheit von 11 Stimmen für die Vergabe und konnten so ein erfahrenes Architektenbüro für die Planung der Gesamtschule um das Schulkonzept der Schule herum sichern.
    BV 1013/23, Abstimmungsergebnis 11/0/0, 5 Gemeindevertreter haben an der Abstimmung nicht teilnehmen wollen, weil der Bürgermeister die von der Gemeindevertretung beschlossene Auswahlkommission umgangen hat, das Ausschreibungsverfahren Fehler aufweist und sie eine vergebliche Ausgabe von 660.000 EUR befürchten. Denn ohne ein Grundstück und ohne Baurecht kann keine Gesamtschule gebaut werden.
  1. Im Nachgang zu dieser Entscheidung wurde ich als Bürgermeister und damit auch indirekt meine Familie wie folgt schriftlich bedroht, um die Vergabe der Architektenleistung zu verhindern und Gesamtschule als einzige weiterführende Schule in Brieselang zu beerdigen, Zitat:
    Es besteht deshalb die konkrete Gefahr, dass die Architektenaufwendungen vergeblich sind oder das Vergabeverfahren erfolgreich angefochten werden kann. Aus unserer Sicht sind Sie vor diesem Hintergrund verpflichtet, ihr eigenes Vergabeverfahren nach § 55 BgbKVerf zu4 beanstanden, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Auch eine fehlende Beanstandung kann aus unserer Sicht persönliche Schadensersatzansprüche Ihrerseits auslösen, sollten sich die befürchteten Schäden realisieren.
    Weiter heißt es in dem Brief:
    Im Ergebnis leidet die Vergabe an so vielen Rechtsmängeln, dass eine darauf aufbauende Vertragsunterzeichnung durch Sie mindestens fahrlässig, wohl eher bedingt vorsätzlich wäre. Sollte der Gemeinde hieraus ein Schaden erwachsen, wären Sie entsprechend persönlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Wir möchten mit diesem Schreiben für alle Beteiligten die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzeigen, aber auch die erforderliche Aktenlage schaffen, um notfalls die spätere Inanspruchnahme zu erleichtern.
    Zugleich wollen wir mit einer Kopie an die Kommunalaufsicht erreichen, dass diese prüfen kann, ob nicht sie aus §§ 108, 109 BbgKVerf kommunalaufsichtlich einschreiten muss, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit den Gesetzen handelt und kein absehbarer Schaden für die Gemeinde eintritt. Das dürfte selbst dann gelten, wenn der Landkreis als Beteiligter selbst an einer schnellen Realisierung einer Gesamtschule interessiert ist. Die Gemeinde hat ein haftungsrechtliches Interesse daran, dass dieser Sachverhalt auch dem Landkreis rechtzeitig bekannt ist und er pflichtgemäß eingreifen kann.
    Zitat Ende

    Die beauftragten Fachanwälte der Gemeinde haben im Hauptausschuss und der Gemeindevertretung die Ordnungsmäßigkeit der bauordnungs- und vergaberechtlichen Verfahren ausdrücklich belegt und begründet.
    Auf ein bis Ende 2035 verpachtetes Grundstück und ohne Baurecht kann nicht gebaut werden. Der Bürgermeister wurde durch eine Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass er persönlich haften könnte, wenn er der Gemeinde vorsätzlich einen hohen sechsstelligen Schaden zufügt.

    Trotzdem werden von Gesamtschulgegnern öffentlich unwahre Äußerungen getätigt, die dazu geeignet sind, die unterlegenen Wettbewerber des Siegerbüros zu animieren, Rechtsmittel einzulegen und so die Gesamtschule zu torpedieren.
    Das von der Gemeindevertretung beschlossene Auswahlverfahren wurde vom Bürgermeister nicht eingehalten. Deshalb stammen die Auswahlvoten von unbefugten Personen.

    Sie sehen, die Gesamtschule wird mindestens von einer Fraktion mit ALLEN MITTELN bekämpft. Erreicht sie ihr Ziel, wird es nur noch zwei Grundschulen in Brieselang geben, keine Sekundarstufe I und II.
    Jetzt stellen Sie sich vor, ich bin nicht mehr Bürgermeister dieser Gemeinde und diese Fraktion kann IHRE Bürgermeisterkandidatin erfolgreich im Rathaus platzieren.
    Alle Fraktionen – mit Ausnahme des Bürgermeisters selbst – haben für die Realisierung der Gesamtschule gestimmt. Ihre Realisierung setzt aber voraus, dass das Sportgelände mit Zustimmung von Grün-Weiss verlegt wird. Keinen der dazu nahezu einstimmig beschlossenen Aufträge hat der Bürgermeister bis heute umgesetzt.

    Fazit: Die Gemeindevertretung ist sich bei Gesamtschule und Sportgelände einig, sogar MIT den Stimmen der Freien Wähler. Konstant dagegen ist nur der Bürgermeister. In einer Demokratie entscheiden Mehrheiten. Wir können die Zukunft unseres Ortes nicht von der Verweigerung eines Einzelnen abhängig machen.