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Bürger für Brieselang

Pressemitteilungen

Verwaltungsgericht Potsdam: Brieselangs Bürgermeister hat Kompetenzen überschritten

Gerichtsniederlage für Brieselangs Bürgermeister Ralf Heimann:

Auf Klage der Gemeindevertretung hin hat das Verwaltungsgericht in Potsdam (Beschluss vom 20. März 2023 – pdfVG 1 K2293/21) abschließend und damit rechtskräftig entschieden, dass der Bürgermeister den Nutzungsvertrag mit dem Brieselanger Sportverein e.V. hinsichtlich der Sportlerklause nicht im Alleingang gegen den Willen der Gemeindevertretung hätte kündigen dürfen. Der Bürgermeister hätte zudem die Vorgabe der Gemeindevertretung umsetzen müssen, dem Verein die Sportlerklause wieder zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister muss deshalb die gesamten Verfahrenskosten tragen.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Kündigung, die Heimann im Juni 2021 gegenüber dem BSV ohne Kenntnis und Zustimmung der Gemeindevertretung ausgesprochen hatte. Da dafür keine Gründe erkennbar waren, hatte die Gemeindevertretung den Bürgermeister mehrfach aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen bzw. dem Verein einen neuen inhaltsgleichen Vertrag anzubieten. Dem war Heimann über viele Monate nicht nachgekommen. Die Gemeindevertretung hatte deshalb im Oktober 2021 Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erhoben. Erst Ende 2022 hat der Verein von der Gemeindeverwaltung einen neuen Vertrag erhalten. Das Gericht hat nunmehr die noch ausstehende Kostenentscheidung genutzt, um das Streitverfahren auch in der Sache zu entscheiden.

Wesentlicher Entscheidungsgrund war, dass nach § 28 Abs. 1 der Brandenburger Kommunalverfassung die Gemeindevertretung grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig ist. Heimann hatte das bestritten und wollte die Entscheidung als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ alleine und gegen die Vorgaben der Gemeindevertretung entscheiden. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. . Geschäfte der laufenden Verwaltung seien nur solche, die für die Gemeinde weder nach der wirtschaftlichen noch nach der grundsätzlichen Seite von wesentlicher Bedeutung seien, mit einer gewissen Häufigkeit wiederkehren, also nach feststehenden Grundsätzen „auf eingefahrenen Gleisen“ entschieden werden können. Die Kündigung eines bestehenden Mietvertrags über eine Sportstätte gehöre nicht dazu.

Die Gerichtsentscheidung hat eine besondere aktuelle Brisanz, weil Bürgermeister Heimann jüngst auch im Falle des größten Sportvereins Grün-Weiss Brieselang eine außerordentliche Kündigung des Fichte-Sportplatzes in Erwägung gezogen hat. Die Gemeindevertretung hatte ihm daraufhin in zwei Beschlüssen ausdrücklich diese Kündigung untersagt. Dies hatte der Bürgermeister mit der Behauptung, die Gemeindevertretung greife rechtwidrig in seine Kompetenzen ein, gleich zweimal beanstandet. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland hatte daraufhin die Beschlüsse der Gemeindevertretung aufgehoben. Die Entscheidungen des Bürgermeisters und der Kommunalaufsicht stellen sich nun vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheidung als nicht mehr haltbar dar. Die Entscheidung hat auch vor dem Hintergrund des in Brieselang am 23. April 2023 anstehenden Bürgerentscheids Brisanz. Hier droht Heimann wegen ständiger Kompetenzüberschreitungen die Abwahl als Bürgermeister.

Die Fraktion Bürger Für Brieselang, die die Klage der Gemeindevertretung beantragt hatte, zeigte sich mit der Gerichtsentscheidung sehr zufrieden: „Das Verwaltungsgericht hat die Parlamentsrechte und damit die kommunale Demokratie gestärkt. Den ständigen Kompetenzüberschreitungen des Bürgermeisters wurden wirksam Grenzen aufgezeigt. Weitere Kündigungen von Sportstätten durch den Bürgermeister sind jetzt nicht mehr möglich. Die Kommunalaufsicht ist künftig verpflichtet, die Entscheidungsrechte der Gemeindevertretung zu schützen“ sagte deren Fraktionsvorsitzender Christian Achilles.