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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Bürgermeister gefährdet Planungsverfahren für Gesamtschule

Brieselangs Bürgermeister Ralf Heimann (Freie Wähler) versucht konsequent, die Gemeindevertretung bei der Realisierung der Gesamtschule zu umgehen und auszutricksen. Die Fraktionen Bürger Für Brieselang, CDU. Freie Wähler und SPD haben deshalb heute für die Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Februar 2023 gemeinsam folgenden Antrag eingereicht.

"Die Gemeindevertretung stellt fest:

  1. Der Bürgermeister hat im Hauptausschuss am 15. Februar 2023 darüber informiert, dass die Verwaltung eine Auswahl eines Architekten für den Gesamtschulbau vorgenommen habe. Nähere Informationen wurden dem Hauptausschuss dazu trotz Nachfrage nicht gegeben. Eine Vorlage oder anderweitige Information durch den Bürgermeister lag bis zum 21. Februar 2023 9.00 Uhr nicht vor. Eine sachgerechte Vorbereitung der Gemeindevertretung hat deshalb nicht stattgefunden.
  2. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss BV 16/19 am 25. Juni 2019 eine aus unterschiedlichen Fraktionen zusammengesetzte Bewertungskommission für die Auswahl eines Planers zur Gesamtschule festgelegt. Sie stellt fest, dass dieses Gremium vom Bürgermeister nicht am Auswahlprozess des Planers beteiligt worden ist.
  3. Bei der Gesamtschule handelt es sich um das weitaus größte Investitionsobjekt der Gemeinde Brieselang mit hoher Bedeutung für die Zukunft. Es ist deshalb zwingend, dass der Bürgermeister die Gemeindevertretung durch sachgerechte und umfassende Informationen in die Lage versetzt, ihrer letztendlichen Entscheidungsverantwortung nachkommen zu können. Sie fordert deshalb den Bürgermeister auf, mindestens eine Woche vor einer Entscheidung die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und eine vorherige Sachberatung in den Ausschüssen zu ermöglichen.
  4. Die Gesamtschule muss auf einer sicheren rechtlichen Basis erstellt werden. Die Gemeindevertretung hatte deshalb den Bürgermeister zur Klärung aufgefordert, wie auf einem von der Gemeinde bis 2035 verpachteten Grundstück ein Gesamtschulbau erfolgen kann und ob der Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitverfahren für eine Sporthalle tatsächlich auch einen zusätzlichen Gesamtschulbau rechtlich trägt. Voraussetzung für eine Vergabeentscheidung ist deshalb, dass für die Gemeinde aus der fehlenden Klärung dieser rechtlichen Fragen keine zusätzlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiken erwachsen. Der Bürgermeister hat das schriftlich darzulegen.
  5. Die Vergabeentscheidung wird vor diesem Hintergrund verschoben. Die Gemeindevertretung ist bereit, nach Erfüllung der benannten Voraussetzungen kurzfristig – auch in einer Sondersitzung – die Vergabeentscheidung zu treffen, um eine schnelle Realisierung der Gesamtschule zu ermöglichen."