Anwohnerbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen soll neu geregelt werden
Aus Newsletter 02/2011
Anwohnerbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen soll neu geregelt werden
Auf Vorschlag der BFB-Fraktion soll die Beteiligung der Anwohner an Straßenbauvorhaben künftig verlässlich geregelt werden. Künftig sollen die Anwohner der in den folgenden zwei Jahren zum Bau vorgesehenen Straßen jeweils individuell durch die Verwaltung über das bevorstehende Planungsverfahren zum Bau ihrer Straße informiert werden.
Mit der Verabschiedung des Gemeindehaushaltes sollen die Anwohner der in den Haushalt eingestellten Straßenbauprojekte eine verbindliche Mitteilung der Verwaltung erhalten, dass ihre Straße zum Bau vorgesehen ist. Damit verbunden sein sollen eine Mitteilung über die grundsätzlichen Straßenbaustandards sowie eine Einladung zu einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung soll künftig der Gemeindevertretung mit dem Beschluss für eine Planung die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Anwohner mit einem Abwägungsvorschlag vorlegen. Erst auf dieser Grundlage soll die Gemeindevertretung den Planungsauftrag beschließen. Die daraufhin erstellte Planung soll den Anwohnern nochmals in einem Bürgerbeteiligungstermin vorgestellt werden. Vor dem eigentlichen Baubeginn soll eine weitere Anwohnerversammlung stattfinden, in der die Bürger über die konkrete Planung, die voraussichtlichen Kosten und den Zeitplan informiert werden. Die Beschlussfassung über diesen Vorschlag ist nach Beratung in den Ausschüssen für die Februarsitzung der Gemeindevertretung vorgesehen.


