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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Traglufthalle baurechtlich zulässig

Die Aufstellung einer Traglufthalle in der Lange Straße ist baurechtlich zulässig - das ist das Ergebnis einer von der Gemeinde veranlassten Überpüfung durch eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Rechtsanwältin Dr. Reni Maltschew von der Berliner Kanzlei Loh führt in ihrem Kurzgutachten für die Gemeinde aus, dass durch die Änderungen im Baugesetzbuch im November 2014 die Gemeinde dem Vorhaben des Landkreises keine planungsrechtlichen Einwände entgegenhalten kann. Sollte die Gemeinde dennoch ihr Einvernehmen verweigern, könne dieses durch den Landkreis ersetzt werden.

Unabhängig davon müssen die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, etwa Abstandsflächen u.ä. Dieses überprüft das Bauordnungsamt des Landkreises, die Gemeinde hat hier keinerlei Mitwirkungsmöglichkeiten.

Die rechtliche Stellungnahme können Sie hier lesen:

pdfBaurechtliche_Zulässigkeit_Traglufthalle.pdf911.3 kB