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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

BFB sieht Wählerguppen auf Stimmzetteln benachteiligt

BFB will die Benachteiligung von Bürgervereinigungen gegenüber Parteien auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl beenden. Nach den ergangenen Rechtsentscheidungen ist das aber nicht vor der Wahl, sondern erst danach möglich.

Aufgrund einer Verordnung der Landesregierung wurde BFB auf den Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung auf Platz 14 hinter die NPD gesetzt, obwohl die Wählervereinigung bei der letzten Wahl mit 28,93 % das beste Wahlergebnis erreicht hat. Das Kommunalwahlgesetz sieht eigentlich vor, dass für die Reihenfolge die Ergebnisse der letzten Wahl maßgeblich sind. Danach hätte BFB Platz 1 zugestanden. Die Landesregierung hat aber verfügt, dass die Kreistagsparteien immer den nur örtlich kandidierenden Gruppen vorgehen. Hierin sieht BFB eine Verletzung der Gleichheit der Wahl. Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat auf eine BFB-Verfassungsbeschwerde hin beschlossen, dass erst die Wahl stattfinden, dann eine Beschwerde und danach auch noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam notwendig sind. Inzwischen hat auch der Kreiswahlleiter die Beschwerde zurückgewiesen, weil die der Rechtsweg erst nach der Wahl möglich ist und der Wahlleiter nicht Rechtsverordnungen der Landesregierung für unzulässig erklären darf. BFB wird jetzt entscheiden, ob nach der Wahl eine Beschwerde eingelegt wird. "Wir bedauern, dass der Gesetzgeber uns keine Möglichkeit gibt, rechtzeitig vor der Wahl gegen eine Benachteiligung vorzugehen. Wir hätten eine solche Möglichkeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für erforderlich gehalten. Da aber bei jeder Wahl wieder systematisch Bürgervereinigungen gegenüber den Parteien benachteiligt werden, wollen wir das auch mit Wirkung für die Zukunft klären lassen" sagte der BFB-Vorsitzende Christian Achilles.

Hier sehen Sie unsere Beschwerde:

pdf140406_BFB_Beschwerde_Wahlreihenfolge.pdf74.17 kB

Hier die Entscheidung des Kreiswahlleiters:

pdf140430_Landkreis_Zurückweisung_Beschwerde.pdf1.21 MB

Hier unsere Verfassungsbeschwerde:

pdf140413_Landesverfassungsgericht_Verfassungsbeschwerde_Wahlreihenfolge.pdf82.66 kB

Hier die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts:

pdf140423_Landesverfassungsgericht_Beschluss_Verfassungsbeschwerde_00000.pdf1.09 MB