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Unabhängige Wählervereinigung Bürger Für Brieselang e.V.
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Bürger für Brieselang

Altanschließer: Rückerstattung bei Bestandskraft nicht möglich

Die Rückerstattung von Beiträgen von Altanschließern ist nur möglich, wenn die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Darauf hat das Brandenburger Innenministerium hingewiesen. Andere Beschlussfassungen in Gemeindevertretungen seien rechtswidrig.

Gleichwohl, so das Ministerium, gebe es in kommunalen Vertretungen immer wieder Anträge, auch Beiträge zurückzuerstatten, bei denen der Bescheid bereits rechtskräftig sei. Solche Beschlüssen hätten "wegen der sehr hohen Summen von Beitragsrückzahlungen eine ganz erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Tragweite, die geeignet sein kann, die stetige Aufgabenerfüllung durch den Aufgabenträger ernsthaft in Frage zu stellen." Entsprechende Beschlüsse dürften daher "mit Blick auf ... Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ...im Regelfall rechtswidrig sein" stellte das Ministerium fest. Damit steht auch fest, dass die entsprechenden IBB-Anträge in der Brieselanger Gemeindevertretung rechtswidrig waren. Bürgermeister Garn hatte den Schaden bei einer solchen Rückerstattung für den Wasser- und Abwasserverband Havelland auf 12 Mio. und für die Gmeinde Brieselang allein auf 5 Mio. Euro beziffert. Beide wären danach handlungsunfähig gewesen. Erhebliche Gebührenerhöhungen für Wasser und Abwasser bei allen Brieselangern wären die Folgen gewesen. Aus diesem Grunde lehnt auch die BFB-Fraktion die Erstattung rechtskräftig gezahlter Altanschließerbeiträge ab.